Unsere Wohngemeinschaften

Das Angebot der Intensiv betreuten Ambulanten Wohngemeinschaften (IAW) richtet sich an Volljährige, die an einer Ess-Störung erkrankt sind und aufgrund dessen von einer dauerhaften seelischen Behinderung bedroht bzw. betroffen sind. Häufig hat die Ess-Störung einen langen, bereits chronischen Verlauf und es sind weitere psychische Erkrankungen diagnostiziert worden. Die Teilhabefähigkeit am gesellschaftlichen Leben ist bereits stark beeinträchtigt.

Die Betroffenen befinden sie sich in einer Lebenssituation, die innerhalb des bestehenden sozialen Gefüges keine Perspektiven mehr aufweist. Die Aufnahme kann an die Betreuung im Jugendhilfebereich oder an die Betreuung im Rahmen der individuellen ambulanten Hilfen der LaVie gGmbH anschließen. Ebenso ist der Zugang aus der Eigenständigkeit oder der Herkunftsfamilie möglich.

Der Leistung zugrunde liegt ein Miet- und Betreuungsvertrag. Der Mietvertrag bezieht sich auf die Anmietung eines Wohnanteils in einer 2-er oder 3-er Wohngemeinschaft. Gleichzeitig wird mit dem Betreuungsvertrag der Umfang und die Bedingungen des Wohnens und der zur Verfügung stehenden Teilhabeleistungen geregelt. Miet- und Betreuungsvertrag sind aneinandergekoppelt und nur in Kombination möglich.

In unmittelbarer Nähe befindet sich unsere sog. Funktionswohnung. Hier bieten wir von Montag bis Samstag bis zu drei betreute Mahlzeiten an. Ebenso ist in dieser Wohnung das Team (Pädagoginnen, Ernährungsfachkraft) verortet. In der Konzeption sind 14 Fachleistungsstunden pro Woche pro Klientin als individuelle Betreuungszeit vorgesehen. Diese Leistungen beinhalten u.a. die regelmäßige Mahlzeitenbegleitung, die individuelle Ernährungsberatung und -begleitung sowie Präsenzzeiten des Teams.  

Aufnahmekriterien sind u. a.:

  • Mindest BMI 17,5
  • Einverständnis für die leitlinienorientierte Betreuung (S3 Leitlinien) gem. Konzeption
  • Motivation zum Gesund werden
  • Bereitschaft zur Mitwirkung
  • Geklärte Kostenübernahme
  • Abschluss eines Miet- und Betreuungsvertrages

Ausschlusskriterien sind u.a.:

  • Akute klinisch-stationäre Behandlungsbedürftigkeit
  • Akute Suizidalität
  • Substanzmittel-Missbrauch
  • Psychosen
  • Mangelnde Mitwirkungsfähigkeit
  • Ausgeprägte Mobilitätseinschränkung (Einrichtung ist nicht barrierefrei)