Allgemeine Informationen

Personenkreis

Wir erbringen schwerpunktmäßig Hilfen für Menschen, die von einer Ess-Störung betroffen sind. Da die Erkrankung in der Regel im Jugendalter erstmalig auftritt, liegt das Alter vieler unserer Klient:innen zwischen 12 und 21 Jahren. Vor dem Hintergrund der mit der Erkrankung einhergehenden Entwicklungsverzögerung und der langandauernden und häufig chronifizierten Verläufe begleiten wir auch über das 21. Lebensjahr hinaus. Hierbei kommt den Hilfen für junge Volljährige bis zum 26. Lebensjahr eine besondere Bedeutung zu.

An der Gesamtbevölkerung gemessen, ist zwar nur eine kleine Anzahl von Menschen von einer Ess-Störungen betroffen, dennoch gehören Ess-Störungen zu den Erkrankungen mit einem hohen Todesfallrisiko. Grundsätzlich gilt, je früher die Betroffenen fachgerechte Hilfe erhalten, desto größer ist die Wahrscheinlichkeit der Vermeidung von Chronifizierung.

Ess-Störungen können grundsätzlich über die gesamte Lebensspanne auftreten. Daher bietet LaVie auch Hilfen für Volljährige an.

Wir begleiten Menschen aller Geschlechter, wobei die Betreuung in den Jugendhilfe Wohngruppen auf Mädchen und junge Frauen ausgerichtet ist.

Krankheitsbilder

Die Ess-Störung geht häufig mit weiteren seelischen Erkrankungen einher. Daher umfasst unsere Begleitung folgendes Spektrum:

Essstörungen (F50.0-F50.9)

▪ Anorexia nervosa

▪ Bulimia nervosa

▪ Sonstige Essstörung

▪ Essstörung, nicht näher bezeichnet

auch in Verbindung mit:

▪ Depressiven Episoden

▪ Angststörungen, Zwangsstörungen, Traumafolgestörungen

▪ Emotionaler Instabilität/Persönlichkeitsstörungen

Gesetzliche Grundlagen

§ 34 Heimerziehung, sonstige betreute Wohnform, auch i.Verb. mit § 41 (SGB VIII)

§ 35a SGB VIII Eingliederungshilfe für seelisch behinderte Kinder und Jugendliche, auch i.Verb. mit § 41 (SGB VIII)

§ 41 Hilfen für junge Volljährige (SGB VIII)

Leistungen zur Teilhabe nach Sozialgesetzbuch IX