Allgemeine Informationen

Wir sind ein auf die Betreuung von Menschen, die an einer Ess-Störung erkrankt sind ausgerichteter Träger und erbringen unsere Leistungen auf der Grundlage des Sozialgesetzbuchs VIII (Eingliederungshilfe nach § 35a in Verbindung mit § 34 und § 41 SGB VIII, Hilfen für junge Volljährige nach § 41 in Verbindung mit § 34 SGB VIII) und des Sozialgesetzbuchs IX (Bundesteilhabegesetz).

Die Betreuung erfolgt in Wohngruppen, Wohngemeinschaften und im Rahmen von individuellen Hilfen in der eigenen Häuslichkeit.

Im Bereich der Kinder- und Jugendhilfe betreuen wir im stationären Bereich ausschließlich Mädchen und junge Frauen. Bei den ambulanten Hilfen richten wir uns an Menschen aller Geschlechter. Grundsätzlich gilt, je früher die Hilfe erfolgt, desto höher sind die Chancen auf Heilung und auf Vermeidung einer Chronifzierung. Im Einzelfall kann eine Hilfe im Jugendhilfebereich auch über das 21. Lebensjahr hinaus gewährt werden. Dies kann vor dem Hintergrund des gegebenen Nachreifungsbedarfs und der krankheitsbedingten Reife- und Entwicklungsverzögerung der Fall sein.

Im Bereich der Eingliederungshilfe für Volljährige bieten wir individuelle ambulante Hilfen, aber auch die Möglichkeit der Aufnahme in unserer Intensiv betreuten Ambulanten Wohngemeinschaft (IAW) an.